Einen Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle, die - obwohl erwerbsfähig - den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen.
Als erwerbsfähig gelten dabei alle im Alter zwischen 15 und (derzeit) 65 Jahren, die gesundheitlich in der Lage sind, an mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen. Darüber hinaus haben nur diejenigen einen Anspruch, die ihren üblichen Wohn- und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Anspruch von Ausländer/-innen richtet sich nach § 7 Satz 2 Nr. 1 bis 3 SGB II.
Die aktuelle Höhe der Regelsätze nach dem SGB II finden Sie hier.