Das Vermittlungsbudget soll die Anbahnung und Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses (mindestens 15 Std./Woche) oder eines Ausbildungsverhältnisses unterstützen. Die Förderung umfasst bestimmte Leistungen, falls der Arbeitgeber dies nicht schon übernimmt. Dazu gehören:
• Bewerbungskosten
• Fahrkosten
• Kosten für Arbeitsmittel
• Kosten für Nachweise/Übersetzungen/Anerkennungen
• Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
Die Leistungen müssen vor der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme bei ihrer Integrationsfachkraft beantragt werden.