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Arbeitsaufnahme und Fördermöglichkeiten des Jobcenters

Sie haben als Arbeitgeber einen Bewerber gefunden, der zur Zeit Leistungen des Jobcenters bezieht? Sie möchten diese Person einstellen, fördern oder die berufliche Eignung zunächst testen? Das Jobcenter bietet Arbeitgebern hierfür Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.

Praktikum

Im Rahmen eines Praktikums haben Sie die Möglichkeit, sich von der Eignung des Mitarbeiters zu überzeugen oder dem potentiellen Mitarbeiter gezielt Kenntnisse in Ihrem Betrieb zu vermitteln. Sollten Sie feststellen, dass Kenntnisse fehlen, sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen eine individuelle Lösung anbieten.


Während des Praktikums werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter weiter gewährt und entstehende Fahrkosten können durch das Jobcenter erstattet werden.

Eingliederungszuschuss

Eine Einarbeitung ist mit erhöhtem Anleitungsbedarf für Ihr Unternehmen verbunden, einhergehend mit höherem Personaleinsatz und höheren Personalkosten. Dies kann mit der Zahlung eines Eingliederungszuschusses ausgeglichen werden. Dabei übernimmt das Jobcenter einen Teil des Arbeitslohnes für einen begrenzten Zeitraum. Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.


WICHTIG: Ihre Förderanfrage muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt werden.

Sie sind im Leistungsbezug des Jobcenters und haben sich erfolgreich beworben? Herzlichen Glückwunsch zur Arbeitsstelle. Das Jobcenter unterstützt Ihrer Arbeitsaufnahme mit finanziellen Hilfen. Auch wenn das Einkommen nicht so hoch ist und Sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter benötigen, haben Sie aufgrund von Freibetragsregelungen immer mehr Geld als ohne Arbeit.


WICHTIG: Informieren Sie vor der Arbeitsaufnahme Ihre Integrationsfachkraft und vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung aller weiteren Fragen.

Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget soll die Anbahnung und Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses (mindestens 15 Std./Woche) oder eines Ausbildungsverhältnisses unterstützen. Die Förderung umfasst bestimmte Leistungen, falls der Arbeitgeber dies nicht schon übernimmt. Dazu gehören:


• Bewerbungskosten
• Fahrkosten
• Kosten für Arbeitsmittel
• Kosten für Nachweise/Übersetzungen/Anerkennungen
• Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit

Die Leistungen müssen vor der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme bei ihrer Integrationsfachkraft beantragt werden.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld soll den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit (->sh. auch Hilfen für Selbständige) finanziell begleiten. Die Förderhöhe beträgt bis zur Hälfte das vorher bezogene Arbeitslosengeld II. Bei der Berechnung wird die Dauer Ihrer vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe ihrer Bedarfsgemeinschaft zu Rate gezogen. 

Aufstockende Leistungen

Je nach Einkommenshöhe erhalten Sie weiterhin „aufstockende“ Leistungen vom Jobcenter, wenn das Einkommen für Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht.


WICHTIG: Es handelt sich um individuelle Ermessensleitungen, auf die im Hinblick auf Gewährung, Höhe und Dauer kein rechtlicher Anspruch besteht