Schlichtungsstelle
Durch das Bürgergeldgesetz wurde die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens geschaffen.
Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlän-gerung sowie der Umsetzung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Jobcenter und Leistungsberechtigten kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Im Schlichtungsverfahren können alle Beteiligten ihre Sichtweisen darstellen. Es soll eine neutrale Betrachtung ermöglichen.
Das Verfahren kann dabei jeweils von einer der beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Das Ergebnis der Schlichtung ist für beide Seiten verbindlich.
Ihren Wunsch, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, können Sie direkt bei der Schlichterin - Frau Iris Kasel - vortragen.
Gern können Sie auch gegenüber Ihrer Integrationsfachkraft oder gegenüber der Koordinationsstelle für das Schlichtungsverfahren im Jobcenter Ihren Wunsch mitteilen.
Die Kontaktdaten der Koordinationsstelle im Jobcenter lauten:
E-Mail: Jobcenter-Rhein-Berg.Schlichtung@jobcenter-ge.de
Telefon: 02202 9333-788