Diese Orientierungshilfe soll Ihnen helfen bei der Prüfung, ob bei einer geplanten Neuanmietung die Kosten der Unterkunft als angemessen gelten können.
Bitte beachten Sie, das das Berechnungsergebnis unverbindlich ist und hieraus keine Rechtsansprüche entstehen.
Sprechen Sie vor einer Neuanmietung in jedem Fall erst im Jobcenter Rhein-Berg vor.