Übernehmen

Ombudsstelle

Als Ombudsmann erfülle ich die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson.


Als neutrale, unparteiische Instanz werde ich insbesondere

  •      Anregungen, Kritik und Beschwerden von betreffenden    Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entgegennehmen.
  • In Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter vermitteln.
  • Erklären und beraten.

    Bitte beachten Sie:
    Ich werde nicht auf alle Wünsche eingehen können, da ich in meiner Tätigkeit an die bestehende Rechtslage gebunden bin.
    Meine Tätigkeit ersetzt auch nicht den formalen Rechtsweg, d. h. durch meine Inanspruchnahme wird weder ein Bescheid des Jobcenters außer Kraft gesetzt noch eine mitgeteilte Frist unterbrochen.

    In welcher Situation sollten Sie sich an mich wenden:
    Zuerst sollten Sie immer versuchen, Probleme und Unklarheiten mit Ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter oder Ihrer Integrationsfachkraft zu klären. Sollte dann aus Ihrer Sicht das bestehende Problem noch nicht erledigt sein, können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.

    Sprechzeiten:
    Montags und Mittwochs von 08:00 – 10:00Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)