Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft über Ihre persönlichen Daten und Akteneinsicht im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- sollten Ihre Daten versehentlich falsch oder unvollständig sein, haben Sie das
Recht auf Berichtigung
- auch wenn Ihre Sozialdaten zu Unrecht gespeichert wurden oder nicht mehr
benötigt werden, haben Sie das Recht auf Löschung oder hilfsweise Sperrung
Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftrage im Jobcenter Rhein-Berg zu wenden oder an den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“