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Datenschutz

Das Jobcenter Rhein-Berg nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ im Jobcenter Rhein-Berg.

Wozu benötigt das Jobcenter Rhein-Berg Ihre Sozialdaten?

Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Rhein-Berg verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II geregelt (SGB II). Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach SGB II zu gewähren.

Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Rhein-Berg zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen.

Was sind Sozialdaten?

Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem

  •    Ihren beruflichen Werdegang (von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der

   Antragstellung)

  •    Ihre derzeitigen Lebensverhältnisse (familiäre Beziehungen, Wohnsituation,

   Einkommens- und Vermögensverhältnisse) 


Diese Sozialdaten dienen den Jobcentermitarbeiter/innen als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Rhein-Berg schützt die Sozialdaten vor eine Weitergabe an nicht befugte Stellen.

Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?

Das Jobcenter Rhein-Berg gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.

Das Jobcenter Rhein-Berg schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:

  •    Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Mitarbeiter/innen. Diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
  • Darüber hinaus hat das Jobcenter Rhein-Berg eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Mitarbeiter/innen und Kunden/innen des Jobcenters Rhein-Berg als Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung.

Welche Rechte haben Sie?

Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:

  •     das Recht auf Auskunft über Ihre persönlichen Daten und Akteneinsicht im

    Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

  •     sollten Ihre Daten versehentlich falsch oder unvollständig sein, haben Sie das

    Recht auf Berichtigung

  •     auch wenn Ihre Sozialdaten zu Unrecht gespeichert wurden oder nicht mehr

    benötigt werden, haben Sie das Recht auf Löschung oder hilfsweise Sperrung


Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftrage im Jobcenter Rhein-Berg zu wenden oder an den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“

An wen können Sie sich wenden?

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Ihre erste Ansprechpartnerin im Jobcenter Rhein-Berg ist die Beauftragte für den Datenschutz.

Diese ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Die Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Alternativ können Sie sich auch an „Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ wenden. 


Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Rhein-Berg unter:

Jobcenter Rhein-Berg
Die Datenschutzbeauftragte 
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail: Rhein-Berg.Datenschutz@jobcenter-ge.de