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Fördermöglichkeiten

Sprechen Sie uns an! 

Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Antragsstellung zur geeigneten Förderung in Verbindung mit der Integration in Arbeit.

Eingliederungszuschuss (Arbeitgeberförderung)

Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Die Zuschüsse sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen, die z.B. auf Grund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters wegen bestehen können.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Arbeitnehmerförderung)

Im Rahmen der Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) haben Sie - ähnlich wie bei einem Praktikum - die Möglichkeit die potentiellen Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit unverbindlich in Ihrem Betrieb kennenzulernen. Kosten entstehen Ihnen als Arbeitgeber nicht.
Für die Dauer der Maßnahme können dem Arbeitnehmenden angemessene Kosten für die Fahrten zum Einsatzort, für Arbeitsbekleidung und ggf. Kinderbetreuung vom Jobcenter übernommen werden. Der Arbeitgeber meldet den potentiellen Mitarbeitenden hierfür der Berufsgenossenschaft.

Das Vermittlungsbudget (Arbeitnehmerförderung)

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Arbeitslose bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen.

Wir fördern u.a.:

• Mobilität, durch die Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Verkehrsmittel
• Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, die nicht vom Arbeitgeber gestellt werden
• Nachweise, die zur Ausübung einer Tätigkeit notwendig sind
• und mehr…