Übernehmen

MitArbeit

Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart, indem Sie…

… längerfristig einen Arbeitsplatz bereitstellen,
… die Arbeitnehmenden bei der Einarbeitung und Eingewöhnung unterstützen,
… sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden.

Ziel ist es, langzeitarbeitslosen Menschen längerfristige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen und ihnen möglichst eine dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung, zu ermöglichen.

Ihre Vorteile

Entlastung von qualifizierten Kräften durch Übernahme von einfachen Tätigkeiten (Jobcarving)

• Für schnell erlernbare einfache Arbeiten
• Verteilen und Zusammenräumen von Arbeitsmaterial für die Arbeit
• Anfertigung von Fotokopien
• Unterstützung beim Transport von Werkzeug oder Akten

Verbesserung des Serviceangebotes

Sie können zusätzliche Serviceleistungen für Ihre Kunden/-innen anbieten, z.B.
• Reinigen von Autoscheiben
• Reifendruck prüfen
• Einkaufstaschen packen an der Kasse
• Getränkekisten tragen und einladen

Wir denken gern gemeinsam mit Ihnen über die Möglichkeiten in Ihrem Betrieb nach!

Die Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II)

Für die Einstellung von Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, fördern wir

  1. Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren, wenn Sie mit diesen Personen ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründen. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  2. Die Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Dauer von zwei Jahren.
  3. Die Übernahme der Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen während der Beschäftigung sind ggf. möglich.

Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)

Für die Einstellung von sehr arbeitsmarktfernen Personen, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II erhalten haben und über 25 Jahre alt sind, fördern wir

  1. Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre
    - in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100%,
    - im dritten Jahr 90%,
    - im vierten Jahr 80%,
    - im fünften Jahr 70%.
    Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich in der Regel nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
  2. Die Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Dauer von bis zu fünf Jahren.
  3. Die Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 €.

Ihre Ansprechpartner/-in:

  1. Herr Pilarczyk (Jobakquisiteur), Telefon: 02202 9333-109
  2. Herr Karweg (Jobakquisiteur), Telefon: 02202 9333-305